Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL)


Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient,

Ihre gesetzliche Krankenversicherung (GKV) bietet Ihnen einen weitgehenden Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Allerdings garantiert sie keine Rundumversorgung. Zahlreiche ärztliche Leistungen, die durchaus ärztlich empfohlen werden können, sind im Leistungskatalog der GKV nicht enthalten und dürfen von Ihrer Krankenkasse nicht übernommen werden.

Dies wiederum hat dazu geführt, daß man darüber nachdenken mußte, welche Leistungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zwingend gehören und welche nicht. Als Ergebnis ist ein Katalog entstanden und von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht worden, der medizinische Leistungen enthält, die nicht in die Leistungspflicht der GKV gehören und folglich in die Verantwortung des Einzelnen gegeben sind. Dieser Katalog der individuellen Gesundheitsleistungen wurde als IGEL-Katalog bezeichnet. 

IGEL-Leistungen sind solche Leistungen

  • die nicht zum Leistungsumfang der GKV gehören
  • die aber vom Patienten nachgefragt werden und
  • die ärztlich empfehlenswert oder - je nach Intensität des Patientenwunsches- zumindest ärztlich vertretbar sind.

Die gesetzliche Grundlage für die Leistungspflicht der GKV stellt das Sozialgesetzbuch (SGB V) dar. Die allgemeinen Vorgaben des SGB, Teil V für den Leistungskatalog der GKV schreiben für diese GKV-Leistungen vor:

  • Qualität und Wirksamkeit nach allgemein anerkanntem Stand der medizinischen Erkenntnisse (§2 Abs.1)
  • Berücksichtigung des medizinischen Fortschritts (§12 Abs.1)
  • ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sowie das Maß des Notwendigen nicht übersteigen (§12 Abs.1, §70 Abs.1)
  • nach den Regeln der Kunst ausreichend und zweckmäßig (§28 Abs.1)

Im Folgenden möchten wir Ihnen die IGEL-Leistungen näher vorstellen, die im Rahmen der hausärztlichen Versorgung in unserer Praxis angeboten werden. Wenn Sie derartige Leistungen in Anspruch nehmen möchten, so entsteht zwischen uns ein privates Behandlungsverhältnis.

Die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ).

Wenn Sie Fragen zu den individuellen Gesundheitsleistungen haben, so zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Wir werden Sie gerne beraten.

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  Adrian Lenhardt